Was ist das Altersvorsorgedepot?
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz hat der Gesetzgeber die private Altersvorsorge neu aufgestellt. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Verkündet wurde es am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156). Ab dem 1. Januar 2027 kann man ein Altersvorsorgedepot abschließen.
Die Idee ist einfach: Du zahlst regelmäßig einen eigenen Beitrag ein, und der Staat legt eine Zulage obendrauf. Je kleiner dein Beitrag, desto höher ist die Förderung im Verhältnis.
Wie hoch sind die Zulagen?
- Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 €. Zusammen höchstens 540 € im Jahr.
- Kinderzulage: Euro für Euro auf deinen Eigenbeitrag, bis zu 300 € je kindergeldberechtigtem Kind und Jahr. Mehr zur Kinderzulage
- Bonus unter 25: einmalig 200 €. Mehr zum Startbonus
- Mindestbeitrag: 120 € im Jahr, also 10 € im Monat. Darunter gibt es keine Zulage.
| Monatsbeitrag | Eigenbeitrag im Jahr | Grundzulage | Förderquote |
|---|---|---|---|
| 10 € | 120 € | 60 € | 50 % |
| 25 € | 300 € | 150 € | 50 % |
| 50 € | 600 € | 240 € | 40 % |
| 100 € | 1.200 € | 390 € | 32,5 % |
| 150 € | 1.800 € | 540 € | 30 % |
Grundzulage ohne Kinderzulage und ohne Bonus.
Wer kann ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Förderberechtigt sind unter anderem Angestellte. Neu ist: Auch Selbstständige bekommen die Zulagen, was bei Riester grundsätzlich nicht der Fall war. Ob du persönlich förderberechtigt bist, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären.
Wann und wie wird ausgezahlt?
Das Geld ist für das Alter gedacht. Ausgezahlt wird frühestens ab 65, entweder als lebenslange Rente oder als Auszahlplan. Bis zu 30 % kannst du zu Beginn der Auszahlung auf einmal entnehmen. Wer vorher an sein Geld will, braucht zusätzlich andere Bausteine.
Altersvorsorgedepot und Riester im Vergleich
| Riester-Rente | Altersvorsorgedepot | |
|---|---|---|
| Neuabschluss ab 2027 | nicht mehr möglich | möglich ab 1.1.2027 |
| Grundzulage | 175 € im Jahr | bis 540 € im Jahr |
| Kinderzulage | 185 € bzw. 300 € je Kind | bis 300 € je Kind, Euro für Euro |
| Bonus für junge Sparer | 200 € unter 25 | 200 € unter 25 |
| Selbstständige | grundsätzlich nicht gefördert | gefördert |
| Bestehende Verträge | laufen weiter | Übertragung möglich |
Wer schon einen Riester-Vertrag hat, kann ihn weiterlaufen lassen oder das Guthaben übertragen. Für eine Übertragung zum 30. Juni 2027 muss die Kündigung bis 31. März 2027 beim alten Anbieter sein. Alles zu Fristen und Ablauf
Häufige Fragen
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027. Sie ersetzt die Riester-Rente für Neuabschlüsse. Der Staat zahlt Zulagen auf deinen Eigenbeitrag.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Ab dem 1. Januar 2027. Das Gesetz wurde am 29. Mai 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156).
Wie viel Zulage gibt es?
Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 € für alle unter 25.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag?
120 € im Jahr, also 10 € im Monat.
Wann wird ausgezahlt?
Frühestens ab 65 als lebenslange Rente oder Auszahlplan. Bis zu 30 % kannst du zu Beginn auf einmal entnehmen.
Ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente?
Ja, für Neuabschlüsse. Ab 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr. Bestehende Verträge laufen weiter oder können übertragen werden.